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41. Recensio et explicatio argumentorum productorum libello emendationis temporum compendio factæ cum additamento plurimum, quibus confirmatur paradoxa (vt vulgo habetur) sententia de annis natiutatis baptismatis & cruciatus, adeoque vniuersi in terris ministerii Domini Iesu Christi. Insertis brevibus confutationibus contrariarum opinionum, Scaligeranæ, Baronianæque, pariter ac iesuitica Ioannis Deckerij & Laurentij Sustygæ, atque Ioannis Keppleri Cæsarei Mathematici

48. Rechtlichs vnd zu dieser Zeit hoch nothwendiges Bedencken vber die Frag, Wann einer vor fünff oder sechs Jahren Gelt auff Zinss angelegt : den Reichsthaler hingeliehen vmb ein vnd zwantzig Batzen wie damaln im Röm. Reich bräuchig, also hundert Reichsthaler dargezehlt für hundert vnd zwantzig Gulden, ob er schuldig wann ihme jetzunder das Capital widerumb auffgekündet, den Reichsthaler zu fünff oder auch sechs Gulden anzunemmen, vnd also für seine hundert dargelegte Reichsthaler allein vier vnd zwantzig oder nur zwantzig zu empfahen

49. Rechtmässiges Bedencken vnd ohnvorgreiffliche Vorschläge über etliche bey jetzigem bewusten, zerrütten vnd ruinirten Zustand der Herrschafften vnd Vnterthanen in dem Heil. Röm. Reich vor den Gerichten vnd Obrigkeiten hin, vnd wider vielfältig vorfallende notwendige Fragen wie es nemlich so wol in Schuldsachë wegen der Capitalien vnd deren vertagtë Interessebezahlung als den Herrschafftlichen bereit verfallenë vnd noch weiter fallenden Gülten, Zinsen, Steuren vnd ander Schuldigkeiten zu halten, auch was vor billich vnd practicirliche Mittel vorzunehmen seyen, dardurch den Herrschafften, Unterthanen vnd gesampten Interessenten wo nicht völlig doch in etwas wegen deren vorhandenen Ohnvermögenheit geholffen vnd das verderbt od vnd vnbewohnt liegende Land allgemach in esse wider gebracht werden möge Zorer